Informationen für Rechteinhaber
Verlage
Für einen Verlag, der seinen eigenen Liedkatalog seiner eigenen Künstler oder auch Liedkataloge von anderen Verlagen vertritt, ist das CCLI-Lizenzprogramm ideal. Der Verlag hat keinerlei Aufwand oder Kosten, sich dem CCLI-Lizenzprogramm anzuschließen, und geht dabei kein Risiko ein.
Dabei ist es auch möglich, Ihre Liedrechte zur grafischen Vervielfältigung zusätzlich an andere Organisationen abzutreten oder diese selber zu verwalten, denn unsere Verträge sind nicht-exklusiv. Das bedeutet, wir nehmen Ihre Rechte in vollem Umfang wahr und vertreten diese den Kirchen und Gemeinden gegenüber. Parallel dazu können Sie aber diese Rechte selber mit verwerten oder von einer Verwertungsgesellschaft zusätzlich wahrnehmen lassen. Wenn Sie schon bei einer Verwertungsgesellschaft sind, können Sie deren Vertrag einfach auf nicht-exklusiv umstellen und dann zusätzlich die Dienste der CCLI in Anspruch nehmen.
Die Vorteile, mit uns zu lizenzieren, liegen auf der Hand:
1. Dem Verlag entstehen keine Kosten und er geht kein Risiko ein. Er beteiligt sich an dem Lizenzprogramm, ohne einen Einsatz leisten zu müssen. Durch die Beteiligung fließen ihm die Vergütungen zu, die ihm laut Gesetz aus der grafischen Vervielfältigung von Liedtexten und Notenbildern zustehen.
2. Unsere Preise sind stabil. Das führt zu fairen und angemessenen Auszahlungen.
3. Wir zahlen zwei mal jährlich aus. (Jeweils am 15.2. und 15.8.)
4. Wir haben Schutz- und Kontrollmechanismen eingebaut, die eine ordentliche Verwaltung und Auszahlung gewährleisten.
5. Regelmäßige Eigentümerkonferenzen, Updates und die Zuführung von Informationen beziehen die Verlage in die Arbeit der CCLI mit ein. Dort können Entscheidungen diskutiert, überprüft und beeinflusst werden.
6. Wir sind eine Organisation, die aus der Kirche kommt und für die Kirche arbeitet. Unsere Motivation ist es, christliche Verlage und Künstler zu unterstützen, damit diese die Gemeinden mit zeitgemäßem, gemeindetauglichem und deutschsprachigem Liedmaterial versorgen können.
Kontaktieren Sie uns, um weitere Informationen zu erhalten, oder bestellen Sie hier die CCLI-Vertragsunterlagen zur Abtretung der Liedrechte der grafischen Vervielfältigung im kirchlichen Bereich.
Urheber
Komponisten und Texter arbeiten in der Regel mit Verlagen zusammen, um ihre Lieder zu veröffentlichen. Wenn Sie als Urheber eine Vereinbarung mit einem Verlag haben und dieser Verlag mit der CCLI lizenziert, werden Ihre Lieder damit automatisch von der CCLI vertreten.
Wenn Sie Ihre Liedrechte selbstständig verwalten, können Sie diese ebenfalls von der CCLI den Gemeinden gegenüber wahrnehmen lassen. Bitte beachten Sie dabei, dass die CCLI keine Lieder oder Künstler bewirbt, verlegt oder bekannt macht. Wir nehmen nur die Rechte für die grafische Vervielfältigung Ihrer Lieder wahr. Ausschüttungen von Tantiemen finden demnach nur dann statt, wenn Ihre Lieder tatsächlich auch in Gemeinden zum Einsatz kommen bzw. vervielfältigt und gemeldet werden.
Kontaktieren Sie uns, um weitere Informationen zu erhalten, oder bestellen Sie hier die CCLI-Vertragsunterlagen zur Abtretung der Liedrechte der grafischen Vervielfältigung im kirchlichen Bereich.
Wie die CCL-Liedlizenz funktioniert:

Die folgenden Seiten beinhalten weitere interessante Informationen:
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