Rechteinhaber - Übersicht
Das Urheberrechtsgesetz hat zum Ziel, den Urheber eines Werkes an der öffentlichen Verwertung/Nutzung seines Werkes wirtschaftlich zu beteiligen.
Deshalb besteht für den Urheber eines Musik-, Schrift- oder generell eines Kunstwerkes ein Vergütungsanspruch, wenn Dritte sein Werk vervielfältigen, öffentlich nutzen oder zugänglich machen. In einer Zeit der multimedialen Mittel gibt es viele Möglichkeiten, Lieder zu kopieren oder zu verbreiten. Für den Urheber ist es dabei nahezu unmöglich, im Überblick zu haben, wer sein Werk auf welche Art nutzt, auch ist schwer nachvollziehbar, wann legal genutzt wird und wann nicht.
Deshalb gibt es Organisationen wie die CCLI, die den Verwaltungsaufwand für Rechteinhaber und für Nutzer gleichermaßen bündeln. Dabei tritt der Rechteinhaber das Recht zur Wahrnehmung der grafischen Vervielfältigung seiner Lieder für den kirchlichen Bereich an die CCLI ab. Die CCLI vergibt dann Nutzungslizenzen an Gemeinden als Nutzer und erhebt dafür eine Lizenzgebühr. Die Gemeinden melden an CCLI, welche Lieder innerhalb der Lizenzperiode vervielfältigt wurden, und anhand dieser Meldungen zahlt die CCLI die eingenommen Lizenzgebühren an die Rechteinhaber aus.
Mit diesem System hat die CCLI bereits in vielen Ländern ein faires und funktionierendes Verteilungssystem etabliert und damit Urheber und auch Verlage für Ihren Dienst an Kirchen und Gemeinden entlohnt. Das hat zur Folge, dass immer mehr neue Lieder entstehen und veröffentlicht werden. Es ergibt sich damit ein Kreislauf, der für alle Beteiligten Vorteile bringt.
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