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Ich schreibe meine eigenen Lieder und manche davon werden in Gemeinden gesungen. Was muss ich als Liedschreiber wissen?

Donnerstag 2. August 2007

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Bitte lesen Sie die Informationen unter „Infos für Urheber“.

Generell ist jedoch zu sagen: Wenn Sie ein Lied schreiben und dieses von Gemeinden genutzt wird, indem es grafisch vervielfältigt wird (z. B. projiziert wird), steht Ihnen dafür eine Vergütung zu. Laut Urhebergesetz sollen Sie als Liedschreiber wirtschaftlich an dem Nutzen Ihres Liedes beteiligt werden, wenn Dritte Ihr Lied öffentlich nutzen.

Als „Erfinder“ eines Liedes steht es Ihnen alleine zu, dieses Lied zu verwerten bzw. verwerten zu lassen.

In der Regel werden Lieder von Verlagen verwaltet. Wenn das aber für Sie nicht in Frage kommt, können Sie sich als Liedschreiber auch direkt unserem Lizenzprogramm anschließen. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.



Links zum Thema: Infos für Urheber





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