Wenn wir eine CCL-Liedlizenz haben, müssen wir uns dann auch noch um die GEMA/SUISA kümmern?
Donnerstag 2. August 2007
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Das kommt ganz darauf an, wie sie Lieder in Ihrer Gemeinde einsetzen. Die CCLI gibt Ihnen lediglich Lizenzen für die „grafische Vervielfältigung“, also die benötigten Rechte, um Liedtexte oder Notenbilder vervielfältigen und "sichtbar" machen zu dürfen. Wenn Sie Lieder wiedergeben, sei es z. B. durch Live-Musik oder durch das Abspielen vonCDs, werden Lieder "hörbar" gemacht, und fällt damit unter die Rechteverwaltung der GEMA bzw. der SUISA.
Sie finden in unserer Checkliste Antworten auf Fragen zu verschiedenen Nutzungshandlungen, wie sie heutzutage in Kirchen und Gemeinden vorkommen.
Bitte beachten Sie außerdem zu diesem Punkt, dass viele Dachverbände oder Großkirchen einen Rahmenvertrag mit der GEMA oder SUISA haben. Bevor Sie also in Sachen GEMA/SUISA etwas unternehmen, klären Sie, ob Ihre Gemeinde bereits über einen Rahmenvertrag Ihres Verbandes abgedeckt ist.