CCLI Lizenzagentur Logo    
 
 
Schweiz»» CCLI-Schweiz
English»»» English Site

"Die CCLI ist als christlicher Dienstleister mit Gemeinden vertraut und von einer praxisnahen Service-Mentalität gekennzeichnet."
~ Arne Kopfermann

Wir rufen Sie gerne zurük!

FAQ: Fragen ansehen

Urheberrecht


Home Fragen durchsuchen Einreichen

Dürfen wir Videos mit GEMA-geschützter Musik im Hintergrund auf unsere Gemeindewebseite stellen?

Dienstag 17. Februar 2009

Noch nicht bewertet: (0)


Das ist nur mit einer entsprechenden Lizenz der GEMA erlaubt. Der Tarif heißt bei der GEMA VR W 1.

Genaue Informationen dazu gibt es unter http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/musiknutzer/tarife/tarife_ind/tarif_vr_w1.pdf.
Für Gemeinden ist wahrscheinlich der Abschnitt "III. Vereine, nicht-gewerbliche Institutionen und gewerbliche Unternehmen mit begrenztem Musiknutzungsumfang (ID 732)" relevant.
Die Vergütung beträgt für bis zu insgesamt 10 Minuten der Werke des GEMA-Repertoires € 70,00 zzgl. 7% MwSt. pro Jahr.

Die Lizenz können Sie bei Ihrer GEMA-Bezirksdirektion bestellen. Diese finden Sie unter http://www.gema.de/plz-suche.



Hier SongSelect kostenlos testen

Neuigkeiten bei CCLI

· Neue Rangliste der
  beliebtesten Lieder

· CCLI-Newsletter
  Sommer 2010

 

Interessante Artikel

· Die Geschichte hinter
  "Ruft zu dem Herrn"

· Die Auswahl von
  Anbetungsliedern

Link setzten und gewinnen

 

Kontakt | Home | CCLI weltweit | Impressum | Sitemap | Weitersagen

© 2010 CCLI Lizenzagentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.