Dürfen wir Videos mit GEMA-geschützter Musik im Hintergrund auf unsere Gemeindewebseite stellen?
Dienstag 17. Februar 2009
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Das ist nur mit einer entsprechenden Lizenz der GEMA erlaubt. Der Tarif heißt bei der GEMA VR W 1.
Genaue Informationen dazu gibt es unter http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/musiknutzer/tarife/tarife_ind/tarif_vr_w1.pdf.
Für Gemeinden ist wahrscheinlich der Abschnitt "III. Vereine, nicht-gewerbliche Institutionen und gewerbliche Unternehmen mit begrenztem Musiknutzungsumfang (ID 732)" relevant.
Die Vergütung beträgt für bis zu insgesamt 10 Minuten der Werke des GEMA-Repertoires € 70,00 zzgl. 7% MwSt. pro Jahr.
Die Lizenz können Sie bei Ihrer GEMA-Bezirksdirektion bestellen. Diese finden Sie unter http://www.gema.de/plz-suche.