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Urheberrecht


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Müssen die Urheberrechtsangaben in der Präsentation von Liedern mit "gebeamt" werden?

Sonntag 6. Juni 2010

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Die Copyrightangaben müssen mit angezeigt, also mit-gebeamt werden.
Jedoch ist das nicht auf jeder Folie eines Liedes nötig, sondern die Copyrights pro Lied in einer Folie anzuzeigen genügt. Das bedeutet wenn ein Lied zum Beispiel aus mehreren Strophen besteht, nicht unter jeder Strophe die Urheberrechtsangaben angezeigt werden müssen. Eine gute Lösung ist es jeweils auf der letzten Folie eines Liedes die Copyrightangaben anzuzeigen.
Weitere Vorgaben bezüglich Schriftgröße und Formatierung der Copyrights bestehen nicht, aber es sollte leserlich sein.

Falls Sie die Urheberrechtsangaben bei Ihren Liedern nicht vorliegen haben, können Sie kostenlos die korrekten und aktuellen Copyrightangaben von tausenden Liedern in der Probeversion der SongSelect-Liederdatenbank finden.




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