"Kirchen und Gemeinden wird durch CCLI eine einfache Lösung für die Nutzung von Liedern zur Verfügung gestellt.
Für Rechteinhaber werden durch dieses Lizenzprogramm Ressourcen freigesetzt, von den Gemeinden dann wieder profitieren können."
Was ist der Unterschied zwischen der GEMA / SUISA und der CCLI Lizenzagentur?
Montag 27. August 2007
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Der Unterschied liegt in der Wahrnehmung der Rechte. Die GEMA in Deutschland und die SUISA in der Schweiz verwaltet die Aufführung, die öffentliche Zugänglichmachung (durch Sendung oder Online) oder das mechanische Vervielfältigen von Musikwerken. Sie nimmt aber nicht die Rechte der grafischen Vervielfältigung für Lieder wahr. Dieses tut die CCLI Lizenzagentur.
Zusätzlich hat die CCLI auch Nutzungslizenzen für das öffentliche Aufführen von Filmen im Angebot. Eine Gemeinde, die also Musik hörbar wiedergibt (durch die Lobpreisband, die Orgel oder das Abspielen von Tonträgern) und dabei auch Lieder z. B. projiziert (oder Liedblätter fotokopiert usw.), muss sowohl Nutzungsrechte von der GEMA/SUISA als auch von der CCLI erwerben. Ausführlichere Informationen finden Sie in unserem Rechte-ABC.