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CVL-Filmlizenz - In Ihrer Gemeinde legal Filme zeigen

Wann braucht man Filmlizenzen zum Zeigen von Filmen?

Dieses Video gibt Ihnen in nur 3 Minuten die wichtigsten Infos zu dieser Lizenz.

 

 

Sowohl christliche Filme als auch Hollywood-Filme oder Filmausschnitte werden heute in in Kirchen und Gemeinden öffentlich gezeigt. Oft dienen dabei Filmausschnitte als Darstellung, um eine gewisse Botschaft zu untermauern. Häufig werden auch Spielfilme oder Dokumentationen mit christlichem Inhalt in Hauskreisen oder Jugendgruppen gezeigt. Auch in Kinderdiensten und der Sonntagsschule werden gerne christliche Kinderfilme vorgeführt.

Videos, DVDs oder Blu-ray Discs, die geliehen oder gekauft sind, sind nur für den persönlichen Gebrauch gedacht. Sie dürfen diese aufgrund des deutschen Urheberrechts nicht öffentlich zeigen. Darauf weisen auch die Urheberrechtshinweise im Vorspann der Filme hin.

Möchten Sie Filme öffentlich zeigen, brauchen Sie dafür eine Erlaubnis des Filmstudios (auch Rechteinhaber genannt). Diese Erlaubnis, also das Filmrecht zur Vorführung, erwerben Sie ganz einfach mit der CVL-Filmlizenz. Diese Lizenz erlaubt Gemeinden und christlichen Organisationen Filme zu zeigen. Die Filmtitel von über Filme in Gemeinden legal zeigen mit Urheberrechtslizenzen400 Filmstudios dürfen mit den Filmlizenzen der CCLI für Filmaufführungen genutzt werden.

Die CVL-Filmlizenz ist eine Pauschallizenz. Das bedeutet, dass Sie alle Filme, von den angeschlossenen Filmproduzenten, beliebig oft zeigen dürfen, wenn Ihre Kirchengemeinde oder christliche Organisation eine Filmlizenz gekauft hat. In Kombination mit der Lizenz können Sie Ihre bereits gekauften oder geliehenen DVDs für die Filmaufführungen benutzen!

 

Was Sie mit der CVL-Filmlizenz dürfen

Sie können mit der Filmlizenz zum Beispiel:

  • Filmausschnitte in Predigten einsetzen;
  • Filme in Gottesdiensten abspielen;
  • Filme in Kinder- und Jugendgruppen, Sonntagsschulen, Hauskreisen, Filmabenden, Freizeiten, Kirchenkino usw. zeigen.


Was Sie damit NICHT dürfen

Die CVL-Filmlizenz gibt keine Erlaubnis für:

  • Die Nutzung von Filmmaterial, das aus illegalen Quellen kopiert wurde;
  • Die Nutzung von Fernseh-Aufzeichnungen;
  • Die Lizenz ist nicht gewerblich, das heißt, es dürfen keine Eintrittsgelder oder andere Vergütungen für das Zeigen eines Filmes verlangt werden.

Die Lizenz gilt nur für Videos, DVDs und Blu-rays, die legal erworben oder geliehen wurden.

 

 

Die folgenden Seiten beinhalten weitere interessante Informationen:

Haben Sie weitere Fragen zu unseren Filmlizenzen? Bitte kontaktieren Sie uns.

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