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"Es gibt eine Menge an kreativem Potential in unserem Land und es ist an der Zeit dieses Potential zu entdecken und zu fördern. Danke an CCLI, dass ihr dabei helft."
~ Lothar Kosse
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Rechte-ABC

1. Grafische Vervielfältigung von Liedern

Im Gemeindealltag werden Liedtexte und Notenbilder oft mittels Druck, Fotokopie, Handschrift auf Papier und Folien oder elektronisches Einscannen vervielfältigt.

Typische Beispiele hierfür sind:

  • Liedfolien für den Tageslichtprojektor herstellen;
  • Lieder in Bekanntmachungen, Liedblättern, Gemeindebriefen usw. abdrucken;
  • Liederhefte/Liedsammlungen für Gottesdienste, Jugendkreise, Hauskreise, Kindertreffen usw. zusammenstellen;
  • Liedblätter aus Liederbüchern fotokopieren, z. B. für das Musikteam der Gemeinde;
  • Lieder für das Projizieren mittels eines Beamers elektronisch einspeichern.


Auch Liedtexte und Notenbilder sind bis zum Ablauf der Schutzfrist urheberrechtlich geschützt. Die aufgezeigten Vervielfältigungshandlungen stellen daher urheberrechtlich relevante Nutzungen dar.

Diese Nutzungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Urhebers bzw. Rechteinhabers. Dieses Einverständnis kann in Form einer Lizenz erworben werden. Die CCL-Liedlizenz deckt alle oben genannten Bereiche der grafischen Vervielfältigung pauschal ab. Sie ist einfach in der Handhabung, erschwinglich und gibt der lizenznehmenden Gemeinde die nötige rechtliche Sicherheit für die grafische Nutzung von Liedern innerhalb der gesamten Gemeindearbeit.

Hinweis: Generell nicht erlaubt unter solchen Lizenzen ist  das Vervielfältigen von Chornotensätzen (z. B. das Fotokopieren von Chornoten), auch wenn diese für Gottesdienste oder gottesdienstähnliche Veranstaltungen eingesetzt werden. Die Erlaubnis dafür muss separat erworben werden, und kann nur von den Verlagen als Rechteinhabern eingeholt werden

 

Gründe, warum es sich lohnt, mit der CCLI zu lizenzieren


1. Nutzungsumfang:
Sie erhalten in der Regel mehr Nutzungsrechte mit der CCL-Liedlizenz als bei bestimmten anderen Lizenzen. So bekommen Sie mit dieser Lizenz das Recht, auch Liederhefte oder Liedsammlungen für Ihre Gemeinde anzulegen.

2. Preis:
Die CCL-Liedlizenz zählt zu den preisgünstigsten ihrer Art in Deutschland. (Zu den Preisen)

3. Umfang Geltungsbereich:
Die CCL-Liedlizenz gilt pauschal für das grafische Vervielfältigen von Liedern für alle Bereiche der Gemeindearbeit (nicht nur für Gottesdienste).

4. Einfaches Melden von Liedern:
Lizenzprogramme dieser Natur funktionieren nur, wenn die eingenommenen Lizenzgebühren an die richtigen Adressaten (die Urheber bzw. Rechteinhaber) ausgeschüttet werden. Um dies zu gewährleisten, müssen Sie als Lizenznehmer melden, welche Lieder unter der Lizenz vervielfältigt wurden. Zum Produktumfang der CCL-Liedlizenz gehört daher auch das Computerprogramm CopyReport, mit welchem Lieder per Mausklick gemeldet werden, so dass handschriftliche Meldungen oder aufwendiges Sammeln von Papierduplikaten entfallen. Der CopyReport ist sehr einfach zu bedienen, kostet die Gemeinde nichts und spart wertvolle Zeit.

5. Das Herz in der Sache:
Die CCLI ist eine Organisation, die aus der Kirche kommt und für die Kirche arbeitet. Gemeinden bekommen bei uns eine einfache, umfangreiche und kostengünstige Lizenz. Darüber hinaus ist es unser Anliegen, dass unsere christlichen Verlage und Liedschreiber durch ein ordentliches Lizenzprogramm unterstützt und gefördert werden. Dies entspricht auch der Zielrichtung des Urhebergesetzes.
 

 

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Die Themen des Rechte-ABCs im Überblick:

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Urheberrecht? Bitte kontaktieren Sie uns.

 




Haftungsausschluss:
Die in diesem Leitfaden bereitgestellten Informationen beinhalten keine Rechtsberatung. Sollten Sie Fragen zu einzelnen Themen haben, empfehlen wir Ihnen, einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Die CCLI übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.

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