Checkliste - Information zu 9.)
Wenn Sie einen Beamer einsetzen, verwenden Sie Hintergrundbilder?
Häufig werden bei der Projektion von Liedtexten dazu passende Hintergrundbilder eingeblendet. Auch diese Bilder sind in der Regel urheberrechtlich geschützt, so dass hier eine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung vorliegt.
Die Verwendung bedarf daher der vorherigen Erlaubnis des Urhebers oder Rechteinhabers. Die Verwertungsgesellschaft VG-Bild-Kunst vergibt Lizenzen für die öffentliche Nutzung von geschützten Bild- und Kunstwerken.
Unser Tipp:
- Verwenden Sie Bilder, die Sie käuflich auf Internetseiten erwerben können und welche „royalty-free“ sind (d. h. nicht bei jeder Nutzung extra bezahlt werden müssen, z. B. istock photo oder Photocase). Diese Bilder sind von sehr guter Qualität und in der Regel preisgünstig. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter.
- Verwenden Sie eigene Bilder oder Bilder von Freunden, die damit einverstanden sind.
- Verwenden Sie nur Bildmaterial, von welchem Sie wissen, dass Sie es legal nutzen dürfen. Dies ist immer der Fall, wenn Sie die Erlaubnis des Urhebers zur öffentlichen Nutzung haben. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie den Urheber bzw. Rechteinhaber der Bilder.
Zurück zur Checkliste
|