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"Ich fühle mich geehrt, CCLI empfehlen zu können - eine Organisation, die existiert, um den Namen Gottes in aller Welt erhoben zu sehen."
~ Darlene Zschech

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Checkliste - Information zu 8.)

Zeichnen Sie Ihre Gottesdienste auf Tonträger auf?

Oft werden Gottesdienste mitgeschnitten und auf Tonträger für solche Gemeindeangehörige aufgezeichnet, die am Gottesdienst nicht teilnehmen können.

Sobald Musik auf Ton- oder Bildtonträger aufgezeichnet wird, handelt es sich rechtlich gesehen um ein Vervielfältigen von Musikwerken. Es liegt eine urheberrechtlich relevante Nutzung vor, so dass die Aufzeichnung zustimmungsbedürftig und vergütungspflichtig ist. Für Kirchen und Gemeinden wird hier keine Ausnahme gemacht.

Die Vergütung richtet sich in der Regel nach den Vergütungssätzen VR-T-H1 der GEMA.

 

Bitte beachten Sie, dass inzwischen die meisten freikirchlichen Verbände als auch die Großkirchen Gesamtverträge mit der GEMA für alle ihre Gemeinden abgeschlossen haben. Oft ist dabei das Aufzeichnen von Gottesdiensten und das Vervielfältigen dieser Aufzeichnungen in kleinen Mengen integriert. Es empfiehlt sich deshalb zunächst Ihre entsprechende Kirchenstelle zu kontaktieren bevor Sie einen Tarif bei der GEMA erwerben.

 

Unser Tipp: Wenn es sich vermeiden lässt, zeichnen Sie die Musik gar nicht erst auf, sondern blenden Sie diese aus Ihren Aufnahmen aus.

 

 


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