Checkliste - Information zu 5.)
Zeigen Sie Filme oder Filmausschnitte in Ihrer Gemeinde?
Die öffentliche Aufführung eines Films oder Filmausschnittes ist eine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung. Geliehene oder gekaufte Videos oder DVDs sind nur für den persönlichen Gebrauch gedacht und dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des Rechteinhabers öffentlich gezeigt werden. Darauf weisen auch die Copyright-Hinweise im Vorspann des Films hin.
Die CCLI bietet für diesen Zweck die CVL-Filmlizenz an. Die CVL-Lizenz gibt Kirchen und Gemeinden die rechtliche Handhabe, Filme oder Filmausschnitte als Teil ihrer kirchlichen Aktivitäten zu zeigen. Über 350 Filmproduzenten (Rechteinhaber) haben sich diesem CVL-Lizenzprogramm bereits angeschlossen. Darunter sind Produzenten wie Billy Graham Evangelistic Association, Christian Cinema oder Filme des ERF sowie große Studios wie Castle Hill Productions, Paramount Pictures oder Universal.
Die CVL-Filmlizenz ist eine Pauschallizenz. Das bedeutet, dass der Lizenznehmer aus dem CVL-Filmrepertoire unbegrenzt viele Filme so oft innerhalb der Lizenzperiode zeigen darf, wie er möchte. Es werden von den Rechteinhabern dabei keine Meldungen vonseiten der Lizenznehmer erwartet. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.
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