Checkliste - Information zu 2.)
Drucken Sie Lieder in Gemeindebriefen, Bekanntmachungen usw. ab ?
Wenn Liedtexte oder Notenbilder grafisch mittels Druck, Fotokopie oder Handschrift auf Papier vervielfältigt werden, ist dies ein lizenzpflichtiger Vorgang. Die Erlaubnis für das Vervielfältigen von Liedern in internen Gemeindepublikationen wie Gemeindebriefe, Bekanntmachungen, Gottesdienstprogramme, Liedblätter usw. können Sie sich mit der CCL-Liedlizenz erwerben (Pauschallizenz für die grafische Vervielfältigung von Liedern).
Hinweis: Auch wenn Ihre Gemeinde vielleicht bereits Gebühren an die GEMA bezahlt – diese Art der Vervielfältigung ist damit nicht abgegolten, denn die Lizenzierung der grafischen Vervielfältigung wird von der GEMA nicht wahrgenommen. Die GEMA ist für die Lizenzierung des Aufführungs-, Sende- und mechanischen Vervielfältigungsrechts zuständig (siehe Tabelle unten).
Bei der Nutzung von Liedern unterscheidet man zwischen:
| Nutzungsart | Nutzungshandlungen | Lizenziert von |
Grafische Vervielfältigung
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- Druck
- Fotokopie
- Handschrift
- Elektronisches Einspeichern
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- Öffentliche Aufführungen (Konzerte, Darbietungen) live und/oder mittels Wiedergabe von Ton-Bildträgern (CD, DVD)
- Sendung (Radio, Fernsehen, Internet)
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Mechanische Vervielfältigung
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- wenn Texte und Musik auf Daten-, Ton- und Bildtonträger vervielfältigt werden
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