"Der Dienst der CCLI ist ein großer Segen für Gemeinden und Musiker in unserem Land!"
~ Samuel Harfst
CCL-Liedlizenz - Lieder in Gemeinden legal kopieren und speichern
Die CCL-Liedlizenz ist eine Lizenz für die grafische Vervielfältigung (Kopieren, Drucken und Speichern) von Liedtexten und Notenbildern in Kirchen und Gemeinden.
Dieses 4-minütige Video erklärt, wann und warum Gemeinden eine CCL-Liedlizenz benötigen, wie die Lizenz funktioniert und was sie erlaubt:
Weitere Informationen zur Liedlizenz der CCLI
Nach internationalem Recht ist „geistiges Eigentum“ (z. B. Musikkompositionen oder Textdichtungen) durch den Gesetzgeber urheberrechtlich geschützt.
In vielen Kirchen und Gemeinden kommen nun oft christliche Lieder zum Einsatz, deren Texte zum Beispiel durch Tageslichtprojektoren, Beamer oder kopierte Liedblätter öffentlich genutzt werden. Das ist jedoch nur erlaubt mit ausdrücklicher Genehmigung des Rechteinhabers (Urheber oder Verlag).
Diese grafische Vervielfältigung von Liedern zum Zweck der öffentlichen Nutzung wird nicht von der GEMA abgedeckt und ist deshalb auch durch eventuell bestehende Lizenzverträge mit der GEMA nicht abgegolten.
Es wäre nun eine sehr aufwendige und komplizierte Aufgabe, wenn Gemeinden für jedes Lied, das von ihnen genutzt wird, eine Genehmigung einholen müssten. Darum haben inzwischen über 2.500 christliche Verlage aus dem In- und Ausland die Rechte der grafischen Vervielfältigung ihrer Lieder an die CCLI übertragen. Die CCL-Liedlizenz deckt damit über 250.000 christliche Lieder ab. Viele beliebte Kirchen- und Lobpreislieder werden nicht mehr von Verwertungsgesellschaften abgedeckt. Klicken Sie hier, um ein paar bekannte Beispiele solcher Lieder zu sehen.
Diese Lizenz ermöglicht Ihnen die legale Nutzung für:
das Anfertigen von Liedfolien;
die Vervielfältigung von Liedern (beispielsweise in Gemeindeblättern, Programmheften oder anderen gemeindeinternen Publikationen);
das Zusammenstellen Ihres eigenen Gemeindeliederhefts bzw. das Anlegen von Liedsammlungen;
das Fotokopieren aus Liederbüchern (Liedtexte und Notenbilder);
das elektronische Erfassen und Speichern von Liedern auf einem Computer zum Projizieren mit einem Beamer.
Die Lizenz gilt für alle Gemeindebereiche wie zum Beispiel Gottesdienste, Hauskreise, Jugendgruppen, Sonntagsschulen sowie Kindergärten/Kindertagesstätten, wenn die Gemeinde der Träger ist.
Nicht erlaubt sind:
das Vervielfältigen von Chor-Partituren, Kantaten, Musicals;
der Verleih oder Verkauf von Vervielfältigungsstücken oder die grundsätzliche kommerzielle Nutzung derselben.
Vervielfältigungsstücke dürfen nur innerhalb der kirchlichen Aktivitäten der lizenznehmenden Gemeinden eingesetzt werden, dort aberpauschal bei allen gemeindeinternen Veranstaltungen.
Bearbeitungen oder textliche Übersetzungen dürfen nicht vorgenommen und öffentlich genutzt werden. Dies muss immer in Zusammenarbeit mit den Rechteinhabern geschehen.
Die CCL-Liedlizenz bietet Ihnen folgende Vorteile:
1. Nutzungsumfang: Sie erhalten in der Regel mehr Nutzungsrechte mit der CCL-Liedlizenz als mit anderen Lizenzen. So bekommen Sie mit dieser Lizenz auch das Recht Liederhefte oder Liedsammlungen für Ihre Gemeinde anzulegen. Außerdem sind viele Lieder nur mit der Liedlizenz der CCLI abgedeckt!
2. Preis: Die CCL-Liedlizenz zählt zu den preisgünstigsten ihrer Art. (Zu den Preisen)
3. Umfang des Geltungsbereichs:
Die CCL-Liedlizenz gilt pauschal für das grafische Vervielfältigen von Liedern für alle Bereiche der Gemeindearbeit, also nicht nur für Gottesdienste.
4. Einfaches Melden von Liedern: Lizenzprogramme dieser Art funktionieren nur, wenn die eingenommen Lizenzgebühren an die richtigen Adressaten, also die Liedschreiber, ausgeschüttet werden. Um dies zu gewährleisten müssen Gemeinden melden, welche Lieder unter der Lizenz vervielfältigt wurden. Zum Produktumfang der CCL-Liedlizenz gehört daher auch das Computerprogramm CopyReport, mit dem Lieder per Mausklick gemeldet werden. Handschriftliche Meldungen oder aufwendiges Sammeln von Papierduplikaten entfällt. Der CopyReport ist sehr einfach zu bedienen, ist kostenfrei und spart wertvolle Zeit.
5. Das Herz in der Sache:
Die CCLI ist eine christliche Organisation, die aus der Kirche kommt und für die Kirche arbeitet. Gemeinden bekommen bei uns eine einfache, umfangreiche und kostengünstige Lizenzen. Darüberhinaus ist es unser Anliegen, dass christliche Verlage und Liedschreiber durch ein ordentliches Lizenzprogramm unterstützt und gefördert werden. Dies entspricht zudem der Zielrichtung des Urhebergesetzes.
Wie ist der Ablauf, wenn wir eine CCL-Liedlizenz bestellen?
Sie können eine Lizenz online, per Telefon oder per E-Mail bei uns beantragen. Daraufhin bekommt die Gemeinde ein Lizenzpaket zugeschickt. Dieses enthält das Lizenzzertifikat, die Rechnung, die Lizenzanleitung mit weiteren Informationen sowie die CopyReport-Software auf CD-Rom zum Melden der genutzten Lieder.
Die CCL-Liedlizenz ist jeweils für ein Jahr gültig. Sie verlängert sich dann jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie die Lizenz nicht abbestellen. Über diese Lizenzerneuerungen werden Sie vorab schriftlich von uns informiert.