
| "Bei der CCLI Lizenzagentur sehe ich großes Engagement, Gemeinden in ihrer Lobpreisarbeit praktische Hilfestellung zu geben." | | ~ Lothar Kosse |
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Glossar
Sie finden hier ein Wörterverzeichnis mit Erläuterungen häufig benutzter Begriffe:
| D-A-CH |
Ist ein "Kunstwort" für Deutschland (D), Österreich (A) und die Schweiz (CH). |
Grafische Vervielfältigung
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Wenn Liedtexte für eine Gruppe von Personen sichtbar gemacht werden, z. B. durch Kopieren, Drucken auf eine Folie, Speichern auf einen Computer oder das handschriftliche „Abschreiben“ eines Liedtextes. |
Liedkatalog/ Katalog |
Als Liedkatalog bezeichnet man die Sammlung einer Anzahl von Musikwerken, die von einem bestimmten Autor oder Verlag verwaltet werden. Aus diesem Grund tragen die Liedkataloge in der Regel den Namen des Verlags/Urhebers. |
| Nutzungslizenz |
Eine gegen Entgelt erteilte rechtskräftige Befugnis. Im Bereich der Musik werden dem Lizenznehmer damit gewisse Rechte in der Handhabung oder Nutzung von Liedern eingeräumt, wie z. B. das grafische Vervielfältigen von Liedern.
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| Rechteinhaber |
Organisationen oder Personen, die allein oder gemeinschaftlich Rechte an Musikwerken innehaben und/oder verwalten. Rechteinhaber ist zunächst der „Erfinder“ (Urheber) eines Musikwerkes oder Liedtextes. Er kann diese Rechte entweder ganz oder teilweise an Verlage zur Verwaltung abtreten. Damit wird der Verlag dann auch zum Rechteinhaber. Mit dem Rechteinhaber kann also der Urheber selbst wie auch der Verlag bezeichnet werden. |
| Schutzfrist |
Die Schutzfrist beginnt mit der Entstehung eines Liedes und erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Danach verfällt der urheberrechtliche Anspruch auf ein Werk. Nach Ablauf der Schutzfrist wird ein Lied gemeinfrei. |
| Subverlag |
Deutsche Verlage vertreten auch Verlage aus dem Ausland und verwalten damit die Rechte dieser Verlage in Deutschland. Unter diesen Gegebenheiten wird dann ein solcher Verlag auch Subverlag genannt. |
| Urheber |
Der Urheber ist der „Erfinder“ eines Musikwerkes oder Liedtextes. Ihm allein obliegt es, Rechte seines Liedes zu vergeben oder abzutreten (z. B. an einen Verlag). |
| Verlag |
Ein Unternehmen, das Musikwerke oder Manuskripte von Urhebern erwirbt, produziert, betreut und/oder für den Vertrieb sorgt. |
| Wiedergabe von Musik |
Wenn Musik für eine Gruppe von Personen hörbar gemacht wird, z. B. durch eine Live-Band oder das Abspielen einer CD. |
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